Sport, Fitness und Gesundheit - aber sicher!
Unsere DiensleistungenDie gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Außensportanlagen, Sporthallen, Sportgeräten und Fitnessstudios ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) und obliegt dem Träger der Einrichtung.
Vielen Betreibern von Sporthallen, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten und Vereinen, ist oftmals nicht bewusst, dass sie mindestens einmal jährlich laut § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift ihre Sportanlagen und Sportgeräte einer fachgerechten Überprüfung unterziehen müssen.
Diese Prüfungen gelten auch für Fitness-Studios, Physiotherapie-Praxen und Hotels, sofern Sportgeräte zu ihrem Angebot gehören.
Wir führen die Prüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften mit dazu befähigten Personen (TÜV) durch. Darüber erstellen wir Gutachten über den Zustand von Sport-/Fitnessgeräten und Studios zur Bewertung bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen. Im Schadensfall stehen wir als Gutachter und Sachverständige zur Verfügung.
Besondere Fachkenntnisse:
-Befähigte Person für Sportgeräte (TÜV Nord)-Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore
Fachgebiete:
-Sport-/Fitnessgeräte und Sportstätten-Physiotherapiepraxen und Fitnessstudios